Mit dem geplanten Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) stehen zum Jahr 2025 wichtige Veränderungen im Gesundheitswesen an. Ziel ist es, die ambulante Versorgung zu verbessern und bürokratische Hürden abzubauen. Welche Regelungen konkret vorgesehen sind, kann bei der Kassenärztliche Bundesvereinigung nachgelesen werden: KBV zum GVSG 2025
Wir fassen die wichtigsten Neuerungen für Sie zusammen – bitte beachten Sie, dass es sich dabei um unsere aktuelle Erwartungshaltung handelt. Die konkrete Umsetzung kann je nach Kassenärztlicher Vereinigung variieren.
• volle Vergütung für alle erbrachten Leistungen aus Kapitel 3 sowie der Hausbesuche
• Hinweise und Abrechnungsempfehlungen für Leistungen (Hausbesuche, Chroniker, geriatrische Leistungen und Gespräche) und weitere Leistungen im Hausarztbereich (Psychosom. Grundversorgung, Sonografien, Chiro, Aku, …)
• Bessere Versorgung Ihrer Patienten -> Hausärzte werden ermutigt Leistungen nach Bedarf zu erbringen und keine Leistungen zu unterlassen, weil kein Budget mehr da ist
• Bessere Umsetzung der Umsatzziele im Quartal bzw. Planung des Honorars
• Entbudgetierung der Leistungen aus Kapitel 3 (03xxx) EBM und der Hausbesuche
• Achtung Psychosomatische Grundversorgung (35100/35110), Sonografien (33xxx), Chirotherapien (30200, 30201), Akupunktur (30790, 30791) sind nicht im Kapitel 3 und unterliegen dem MGV (Deckelung)
• In vielen KV‘en gab es schlechte Ausvergütungsquoten oder einzelne Leistungen im Kapitel 3 waren begrenzt/ gedeckelt (Chroniker, Geri-, sowie Gesprächs-Leistungen), diese KV-Regionen zählen nun zu den Gewinnern der Reform und bekommen Ihre Arbeit vollvergütet
• keine festen/ gedeckelten Budgets für Leistungen aus Kapitel 3 EBM, somit keine Honorarverluste -> alle erbrachten Leistungen des hausärztlichen Kapitels (EBM Ziffern 03xxx) werden voll vergütet
• Hausbesuche für Hausärzte (01410, 01411,01412,01413,01415) werden voll vergütet
• Aktuell volle Vergütung der Zuschläge für chronisch kranke Patienten (Chronikerziffern)
• Aktuell volle Vergütung der geriatrischen Leistungen (03360 + 03362)
• Aktuell volle Vergütung der Gesprächsleistung (03230)(derzeit liegen keine Informationen zu eventuellen Änderungen der Vorhaltepauschale und Chronikerziffern vor)
• Aufzeigen der Leistungen, welche im Quartal EBM konform noch abrechenbar sind (Gesprächsziffern, Chronikerziffern, Hausbesuche, Geriatrische Leistungen)
• Hinweise welche Leistungen ggf. Streichungsgefährdet sind, weil ggf. Diagnosen fehlen, oder Leistungen abgerechnet wurden, wo sie sich im Graubereich des EBM‘s befinden
• Aufzeigen der Leistungen, die nicht EBM konform abgerechnet werden
• Aufzeigen der Potenziale, die noch möglich sind (z. Bsp.: psychosomatische Grundversorgung, Vorsorgen)